Staatsanwaltschaft Köln 981 Js 2993/16 V Vollstreckungsverfahren gegen Silke Mareike Fredenburg; geboren am 02.03.1989 in Köln, und Stefanie Scherrens, geboren am 17.05.1986 in Frechen Hier: Geschädigtenbelehrung gem. § 459i StPO Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 10.11.2017 hat das Amtsgericht in Brühl – 50 Ds 471/17 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 6.319,69 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Da im vorliegenden Fall nur Teilweise Vermögenswerte oder Gelder sichergestellt wurden, muss der übrige eingezogene Betrag erst beigetrieben werden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass
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