Staatsanwaltschaft Bremen Az.: 230 Js 25663/15 Die Staatsanwaltschaft Bremen führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Dolinski, der durch Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 15.11.2018, rechtskräftig seit dem 23.11.2018, Az: 230 Js 25663/15, wegen Betruges in 24 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das durch die Straftat/en zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 8000,00 EUR angeordnet. Auf der Grundlage der Feststellungen in
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