Staatsanwaltschaft Bonn 664 Js 570/16 – 22.03.2019 An die Geschädigten des Verfahrens 664 Js 570/16 StA Bonn Strafvollstreckungssache gegen Toni Randelovic, Daniel Nikolik, Cristina Nikolik und Rocki Nikolik Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen die vorgenannte Person. Diese sind durch Urteil des Landgerichts Bonn wegen schweren Bandendiebstahls u.a. verurteilt worden. Nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/den von d. Verurteilten begangenen Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das o.g.
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