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Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. sei nicht berechtigt…

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…stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu streiten, entschieden die Richter am Mittwoch. Der Verein sei keine „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes (Az.: 6 MK 1/18). Mit dieser Entscheidung schmetterte das Gericht eine Musterklage des genannten Vereines ab. „Gelackmeiert“ sind dadurch wieder einmal die Verbraucher, die möglicherweise an Rechtsanwälte dieses Vereins Gelder überwiesen haben oder sogar Mitglied des Vereins geworden sind. Diese sollten nun schnellstmöglich sehen, dass sie aus diesem Verein wieder herauskommen und möglichst das einbezahlte Vereinsgeld auch wieder zurückerhalten. Verhandelt hatte das OLG Stuttgart die Klagen, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Mercedes-Benz-Bank eingereicht hatte. Die Schutzgemeinschaft

Der Beitrag Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. sei nicht berechtigt… erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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