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Autokauf in Europa – Mängel nicht in Deutschland einklagbar

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Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen, das hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts durch Urteil vom 06. Februar 2019 (Az. 7 U 102/18) entschieden. In dem Streitfall war die Klägerin über eine Internetplattform auf einen dort angebotenen Porsche 911 Turbo aufmerksam geworden. Die Anzeige enthielt keine Hinweise auf Unfallschäden oder Mängel des Fahrzeugs, das u. a. als „reines Schönwetterfahrzeug in makellosem Bestzustand“ beschrieben wurde. Als Verkäuferin des Fahrzeugs war eine in Bulgarien ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EOOD) ausgewiesen, über

Der Beitrag Autokauf in Europa – Mängel nicht in Deutschland einklagbar erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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