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Staatsanwaltschaft München – Entschädigungsanspruch

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 234 Js 120362/18 Unter dem AZ: 234 Js 120362/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28.08.18 die Einziehungsbetroffene KRAUS, Daniel zur Zahlung von Wertersatz iHv. 874,92 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstahl am 07.01.18 Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München

Der Beitrag Staatsanwaltschaft München – Entschädigungsanspruch erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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