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Stuttgart: Urteil wegen Herstellung von massenhaften Raubkopien

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 190 AR RVA 225/16 Durch das Landgericht Stuttgart ist am 26.01.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 30.08.2018 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Michael Bernd Hutzenlaub wurde dabei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 305.213,88 € angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte ist Inhaber der Firma „Soundwave“, Siegenbergstraße 140, 73262 Reichenbach und ist tatverdächtig, seit mindestens 2009 die Herstellung von einer enormen Anzahl an unautorisierten Tonträgern (Schallplatten, CDs, DVDs), jeweils bespielt mit urheberrechtlich geschützten Musiktiteln, ohne die erforderliche Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber, bei verschiedenen Presswerken im In- und Ausland in Auftrag gegeben zu haben,

Der Beitrag Stuttgart: Urteil wegen Herstellung von massenhaften Raubkopien erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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