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Amtsgericht Böblingen – Strafbefehl wegen Diebstahls

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 192 AR RVA 517/18 Durch das Amtsgericht Böblingen ist am 11.10.2018 ein Strafbefehl ergangen, dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Am 21.08.2018 gegen 17:10 Uhr nahm der Verurteilte in den Geschäftsräumen der Firma Real-Markt in Böblingen eine Armbanduhr an sich, um die Wahre ohne Bezahlung für sich zu behalten. Der Strafbefehl ist seit dem 27.10.2018 rechtskräftig. In diesem wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände ausgesprochen: 7 Paar FILA Socken, 5 Paar wei0e Socken, 7 Paar Puma Boxershorts, 3 Puma T-Shirts, 2 kurze Puma Sporthosen, eine lange Sporthose, 1 Paar Kinderinlineskates, 1 Paar Puma Schuhe Gr. 40, ein Paar Puma

Der Beitrag Amtsgericht Böblingen – Strafbefehl wegen Diebstahls erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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