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The Cannabis Trader ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E–Mail an. Unter der anonym registrierten Domain thecannabistraders.com bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „The Cannabis Trading App“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf der Grundlage eines Algorithmus automatisiert den Handel von CFDs auf Cannabis-Aktien betreiben soll. Es handele sich um ein Angebot einer

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