Staatsanwaltschaft Hamburg 2004 Js 1573/17 V „Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 2004 Js 1573/17 V, gegen den Verurteilten wegen Diebstahls einer Geldbörse mit 600,00 EUR bei Mac Donald in Hamburg am 14.10.2017 hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durch Strafbefehl vom 21.03.2018 (Geschäfts-Nr. 949-112/18) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 100,00 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 15.05.2018 rechtskräftig. Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der eingezogene Verwertungserlös bzw. beigetriebene Betrag wird an den Verletzten, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch geltend
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