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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Diebstahls

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Amtsgericht Oldenburg (Oldb) 53 VRJs 25/18 „Das Amtsgericht Oldenburg (Oldb) vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Diebstahl gegen Dominik Derwald unter der obigen Geschäftsnummer. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Diese Einziehungsanordnung ist rechtskräftig seit dem 16.05.2018. Aufgrund dieser Entscheidung ist den Geschädigten ein Anspruch entstanden, der unter Angabe des Aktenzeichens 53 VRJs 25/18 beim Amtsgericht Oldenburg geltend gemacht werden kann. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: • Der Erlös aus der Verwertung der durch das Amtsgericht bzw. Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein

Der Beitrag Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Diebstahls erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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