Staatsanwaltschaft Hamburg 6500 Js 62/17 V „Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 6500 Js 62/17 V gegen zwei Verurteilte wegen gemeinschaftlichen Menschenhandels in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei in zwei Fällen hat das Amtsgericht Hamburg-Altona durch Urteil vom 04.12.2017 (Geschäfts-Nr. 327c-111/17) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 1.780,00 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 14.12.2017 rechtskräftig. Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der eingezogene Verwertungserlös bzw. beigetriebene Betrag wird an den Verletzten, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch
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