Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 6403 Js 120721/16 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Hannover wegen Diebstahls u.a. (Az. 33 KLs 21/17) gegen Sergej Guryanov. Diese ist rechtskräftig seit dem 17.01.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes
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