Staatsanwaltschaft Oldenburg 11 AR 100473/18 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen gemeinschaftlichen Diebstahls (Az. 25 Ds 441 Js 13065/18 (23/18)) gegen Dirk Römer und Bianca de Riese. Diese ist rechtskräftig seit dem 07.06.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch entstanden, der durch die Geschädigten in diesem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Angabe des Aktenzeichens 11 AR 100473/18 geltend gemacht werden kann. Ein Betrag liegt hier noch nicht vor. Dabei sind die folgenden Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf zu beachten: ― Der Erlös
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