Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO) 273 Js 150378/18 Unter dem AZ: 833 Cs 273 Js 150378/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 20.06.2018 gegen die Einziehungsbetroffenen Trong-Nghia Tran und Phuong Tuan Ngo die Einziehung folgender Gegenstände: ― Ein Fahrrad Marke Fürstenkrone/Heidemann-Werke-Einbeck, FIN: 868374, grün ― Ein Fahrrad Marke Winora/Laguna, FIN: DS1B00725, silber rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen die Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstahl der genannten Fahrräder durch die Einziehungsbetroffenen zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 00:00 und 03:20 aus
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