Staatsanwaltschaft Oldenburg 11 AR 100464/18 „Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Delmenhorst wegen Betruges (Az. 81 Ls 600 Js 11622/17 (15/18)) gegen Katrin Thierbach. Diese ist rechtskräftig seit dem 27.04.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Die Verurteilte bot über unterschiedliche Internetverkaufsportale Waren zum Kauf an, obwohl sie nicht beabsichtigte, die von ihr angebotenen Artikel an die jeweiligen Käufer zu liefern. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch entstanden, der durch die Geschädigten in diesem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 26131 Oldenburg, unter Angabe des Geschäftszeichens 11 AR 100464/18
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