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Staatsanwaltschaft Gera zu Entschädigungsmöglichkeit

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Staatsanwaltschaft Gera Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 140 Js 4053/16 Mit Entscheidung des Amtsgerichts Altenburg vom 23.05.2018, Az.: 140 Js 4053/16, wurde der Einziehungsbetroffene Rico Hinzer zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalte zugrunde: Betrug im Zeitraum vom 10.11.2015 bis 08.04.2017 Der Verurteilte bot auf diversen Internetplattformen verschiedene Waren zum Verkauf an, die er nicht zu liefern beabsichtigte. Zur Verschleierung verwendete er als Anbieter auch falsche Namen und Kontaktdaten. Er veranlasste jeweils die Vorauszahlung Des Kaufpreises der geschädigten Vertragspartner auf seine Konten. Vermögenswerte wurden nicht

Der Beitrag Staatsanwaltschaft Gera zu Entschädigungsmöglichkeit erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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