Staatsanwaltschaft Oldenburg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 11 AR 100396/18 Sehr geehrter Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wilhelmshaven wegen Betrug (Az. (Az. 04 Ls 166 Js 48472/16 (43/17)) gegen Andreas Koch. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.05.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch auf Auskehrung entstanden, der durch die Geschädigten nun in diesem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Angabe des Aktenzeichens 11 AR 100771/17 geltend gemacht werden kann. Bitte beachten Sie folgende Hinweis zum
Der Beitrag Staatsanwaltschaft Oldenburg zu Betrugsfall erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.