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Höhere Gewalt?

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Flugausfälle waren in Hamburg am Wochenende an der Tagesordnung, denn ein Kurzschluss hatte am Sonntagvormittag zu einem Stromausfall am Flughafen geführt. Auch wenn der Flugbetrieb am Montagmorgen wieder aufgenommen wurde, starten noch längst nicht alle Flieger. Die Lage normalisiert sich nur langsam. Als Fluggast sind Sie, auch wenn die Flug­gesellschaft kein Verschulden trifft, nicht rechtlos. Rechte als Fluggast Wird ihr Flug annulliert, haben Sie das Recht auf eine anderweitige Beförderung. Diese kann beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Beförderung per Bahn erfolgen. Verspätetet sich Ihr Abflug um mehr als 5 Stunden, können Sie als Fluggast vom Vertrag zurücktreten und

Der Beitrag Höhere Gewalt? erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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