Vascory AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest Die BaFin hat am 24. Mai 2018 gegen die Vascory AG Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro festgesetzt. Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Vascory AG gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 (neu: §§ 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 115 Absatz 1) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber
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