die gesamten Raten aufeinmal zahlen zu müssen, wenn aus dem Planinsolvenzverfahren ein Regelinsolvenzverfahren wird? Durchaus möglich, denn das Ende Januar 2018 veröffentlichte Urteil des BGH, könnte dann auch hier sicherlich Anwendung finden. So zumindest 2 Rechtsanwälte die wir zu diesem Thema befragt haben. Natürlich sind das im Moment noch alles Spekulationen, aber nach stundenlangen Diskussionen mit vielen Geno Mitgliedern die sich bei uns gemeldet haben, gehen wir davon aus, das derzeit kaum ein Genosse wirklich Interesse daran hat, die Genossenschaft weiterzuführen und der Genossenschaft „frisches Geld“ zu geben. Nachvollziehbar, denn das Image der Genossenschaft ist eigentlich hinderlich in Bezug darauf
Der Beitrag Geno eG-müssen die Ratensparer auch hier befürchten…. erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.