Das Europaparlament hat heute mit großer Mehrheit neue Vorschriften gegen Lohndumping bei entsandten Arbeitnehmern verabschiedet. Die neue Entsenderichtlinie soll gewährleisten, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer ab Mitte 2020 den gleichen Lohn erhalten wie ihre einheimischen Kollegen. Außerdem profitieren sie von Tarifverträgen und haben Anspruch auf Zuschüsse für Reise, Unterkunft und Verpflegung.
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