Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mitgeteilt, dass gegen Herrn Stefan Gruze als im Tatzeitraum Verantwortlicher der WIENWERT AG eine Verwaltungsstrafe in Höhe von insgesamt € 85.000 wegen mehrfacher Verstöße gegen die Werbevorschriften des Kapitalmarktgesetzes (KMG) erlassen wurde. Die WIENWERT AG hat in mehreren Werbeeinschaltungen und Werbeauftritten im Internet, in E-Mails sowie in Fernsehen und Radio entgegen § 4 Abs 2 KMG den Hinweis auf den Prospekt unterlassen sowie gemäß § 4 Abs 3 KMG irreführend für die WIENWERT-Unternehmensanleihe 1-2017 geworben. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen. Die WIENWERT AG selber kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung vorgehen werde. Ihrer Meinung liegt
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