Das Oberlandesgericht Braunschweig sorgt mit einem Urteil zur HLO Consulting Group GmbH für Unsicherheit bei den Beratern, die Produkte des genannten Unternehmens an ihre Kunden verkauft haben. Das OLG verurteilte einen Finanzberater zur Zahlung eines Betrages von 90.000 Euro an eine Klientin. In der Urteilsbegründung dazu heißt es: „Das Oberlandesgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der Anlageberater das vorliegende Konzept nicht auf Plausibilität überprüft hatte. Dabei sind Anlageberater und -vermittler nach herrschender Rechtsprechung verpflichtet, die von ihnen empfohlenen Finanzprodukte auf Plausibilität zu prüfen. Fehlen im Prospekt grundlegende Informationen oder sind die vorliegenden Kalkulationen in sich offensichtlich unschlüssig, trifft
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