Die mobilcom-debitel GmbH muss Gewinne aus einer rechtswidrigen Nichtnutzungsgebühr an die Staatskasse abführen. Das Landgericht Kiel verurteilte das Unternehmen zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages. Geklagt hatte der vzbv in einem mehrstufigen Gewinnabschöpfungsverfahren. Vorausgegangen war ein Unterlassungsurteil zu einer AGB-Klausel, nach der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Strafe für die Nichtnutzung ihres Mobilfunkvertrages zahlen sollten. Das Landgericht Kiel urteilte nun, dass der Telefonanbieter die mit dieser unrechtmäßigen Gebühr erzielten Profite in Höhe von insgesamt knapp 420.000 Euro mit Zinsen an die Staatskasse abführen muss. Einen Teilbetrag hat das Unternehmen bereits im April 2017 anerkannt und gezahlt. Seit 2004 können Unternehmen in bestimmten
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