Die Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes 2015 sollte dem Verbraucher mehr Transparenz bringen, um dadurch Seriosität und Erfolgsaussichten von Kapitalanlagen besser einschätzen und sie so vor Vermögensschäden schützen zu können. Dies ist gerade auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt wichtig, wo Anbieter keiner Aufsicht durch die BaFin unterliegen und weniger gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen als beaufsichtigte Unternehmen. Immer wieder gibt es dort auch Akteure, die die gesetzlichen Vorschriften mit missbräuchlichen Konstruktionen zu umgehen versuchen. Solche Geschäftsmodelle können Anleger erheblich schädigen und auch das Vertrauen nicht unmittelbar betroffener Verbraucher in den Finanzmarkt erschüttern. Um dies zu verhindern, gab das Kleinanlegerschutzgesetz der BaFin zusätzliche Kompetenzen
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