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EuGH befasst sich auf Beschluss des Berliner Landgerichts mit dem Leistungsschutzrecht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll sich auf Beschluss des Berliner Landgerichts mit dem umstrittene Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage auseinandersetzen. Die Frage ist, ob  Deutschland die EU-Kommission vor der Verabschiedung des Rechtes hätte informieren müssen. Sollte der Gerichtshof entscheiden, dass diese sogenannte Notifizierung nötig gewesen wäre, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Die Notifizierung fand damals nicht statt, da die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2013 verabschieden wollte. Das aktuelle Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz. In dem Verfahren geht es darum, dass die Verwertungsgesellschaft VG Media von Google Schadenersatz verlangt, weil sich

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