Quantcast
Channel: Das Verbraucherschutzforum
Viewing all 39786 articles
Browse latest View live

Amtsgericht Arnsberg: Strafvollstreckungsverfahren wegen Betrugs

$
0
0

Staatsanwaltschaft Arnsberg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft einer Einziehungsentscheidung sowie Information der Opfer dieser Straftat über deren Rechte 451 Js 351/16 Die Staatsanwaltschaft Arnsberg führt unter dem Aktenzeichen 451 Js 351/16 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Manuela Bubenzer, die durch Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (4 Ls 4/18) vom 17.04.2018 wegen Betruges verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus der von der Verurteilten begangenen Straftat ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um der Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Arnsberg

Der Beitrag Amtsgericht Arnsberg: Strafvollstreckungsverfahren wegen Betrugs erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


--- Article Removed ---

$
0
0
***
***
*** RSSing Note: Article removed by member request. ***
***

MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

$
0
0

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. September 2019 gegenüber der MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 200124 B Bekannt gemacht am: 14.03.2019 08:04

Der Beitrag MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG: Reduzierung der Gewinnausschüttung

$
0
0

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG Reduzierung der Gewinnausschüttung Emittentin: Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG; An der Limpurgbrücke 1, 74523 Schwäbisch Hall (vormals: WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG) Bezeichnung der Vermögensanlage: Bürgerwindpark Klosterwald Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG: Die Emittentin hat aus wirtschaftlichen Gründen in Abstimmung mit ihrem Hauptgesellschafter sowie den weiteren Betreibern

Der Beitrag Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG: Reduzierung der Gewinnausschüttung erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

PIM Gold GmbH – Nächste Runde!

$
0
0

So sieht es aus. Am Mittwoch hat Insolvenzverwalter Metoja den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim AG in Offenbach eingereicht. Das bedeutet, dass bereits ab kommender Woche mutmaßlich geprellte Kunden ihre Ansprüche anmelden können. Zudem dürfte es Anfang Dezember erste Hinweise geben, wie viel Prozent des investierten Geldes die Anleger zurückerhalten könnten.

Der Beitrag PIM Gold GmbH – Nächste Runde! erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Blue Palm Group Inc. – Vertrieb ohne Prospekt

$
0
0

Nachdem die BaFin schon einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht hat, folgt nun die österreichische FMA: Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Anhaltspunkte dafür, dass die Blue Palm Group Inc. 2280 West Oakland Park Boulevard, Suite 225C Oakland Park, FL 33311 USA www.bluepalm.group ein Wertpapier in Form von stimmrechtlosen Vorzugsaktien ohne gemäß § 12 KMG 2019 iVm Art. 3 VO (EU) 2017/1129 veröffentlichten Wertpapierprospekt öffentlich

Der Beitrag Blue Palm Group Inc. – Vertrieb ohne Prospekt erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Kurfürst 1624 GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

$
0
0

In dem Verfahren über den Antrag Kurfürst 1624 GmbH, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209330, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Benjamin Diezun, – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.11.2019 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2

Der Beitrag Kurfürst 1624 GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

APMIS Immobilienvermittlungs GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

$
0
0

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. APMIS Immobilienvermittlungs GmbH, Mindener Straße 3, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Bacher; Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119364 – Schuldnerin – Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht

Der Beitrag APMIS Immobilienvermittlungs GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


Achtung: World Capital Group ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

$
0
0

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu

Der Beitrag Achtung: World Capital Group ist nicht nach § 32 KWG zugelassen erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Staatsanwaltschaft Koblenz – Strafsache wegen Geldwäsche

$
0
0

Staatsanwaltschaft Koblenz 2050 Js 53820/19 – 2899 VRs In der Strafsache gegen Unbekannt, wegen Geldwäsche, hat das Amtsgericht Koblenz unter Aktenzeichen 2055 UJs 7089/19 am 05.06.2019 beschlossen, dass die Einziehung des Wertes des Erlangten (§§73,73c StGB) nach § 76a StPO im selbstständigen Einziehungsverfahren angeordnet wird. Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen sind eventuell unbekannte Personen durch die Tat bzw. durch andere rechtswidrige Taten geschädigt worden. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine unbekannte Person eröffnete ein Konto bei der Fidor Bank unter dem Namen einer Zeugin und nutzte dieses. Von diesem Konto wurden am 13.06.2018 2.000,00 € auf

Der Beitrag Staatsanwaltschaft Koblenz – Strafsache wegen Geldwäsche erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Amtsgericht München: Einziehungsverfahren angeordnet

$
0
0

Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) Unter dem AZ: 236 Js 208750/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 26.08.2019 ein selbständiges Einziehungsverfahren mit Einziehung von dem Konto der Fidor Bank IBAN DE78 7002 2200 0020 2854 19 rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein unbekannter Täter hat auf der Internetplattform Kameraklick Waren zum Kauf angeboten, obwohl er weder willens noch fähig war, die veräußerte Ware zu liefern. Der unbekannte Täter hat sodann den im Vertrauen auf die

Der Beitrag Amtsgericht München: Einziehungsverfahren angeordnet erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Musterentscheid 23 Kap 1/18 – Deutsche Bank, NORDCAPITAL u.w.

$
0
0

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In dem Musterverfahren der Frau Ute Sabine Maria Thöle, Musterklägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte von Ferber Lange, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg, (Az.: Landgericht Frankfurt am Main: 2-30 O 426/16) gegen 1) die DB Privat- und Firmenkundenbank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main, Musterbeklagte zu 1), 2) Deutsche Bank AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Taunusanlage 12, 60326 Frankfurt am Main, u.a. Musterbeklagte zu 2) 3) NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, Musterbeklagte

Der Beitrag Musterentscheid 23 Kap 1/18 – Deutsche Bank, NORDCAPITAL u.w. erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Entscheidung 24 Kap 2/19 zu POC Zwei GmbH & Co. KG

$
0
0

Aktenzeichen: 24 Kap 2/19 – Oberlandesgericht Köln Musterkläger: Wilhelm Böcker (Kläger im Verfahren 8 O 249/17 – LG Düsseldorf) – Prozessbevollmächtigte: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt – Musterbeklagte: 1. HVT HanseVermögen Treuhand-, Service und Verwaltungsgesellschaft mbh, vertreten durch den Liquidator, Herrn Matthias Sdrenka, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg, 2. Frau Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin, 3. POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, die Herren Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Bahnhofstraße 39, 40764 Langenfeld (Rheinland), 4. POC Growth Verwaltungs 2. GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, die Herren Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Bahnhofstraße 39, 40764 Langenfeld

Der Beitrag Entscheidung 24 Kap 2/19 zu POC Zwei GmbH & Co. KG erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Zentralstelle Cybercrime Bayern – Einziehungsentscheidung

$
0
0

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft einer Einziehungsentscheidung sowie Information der Opfer dieser Straftat über deren Rechte 420 Js 109/18 Verfahren gegen Beatrix Seelmann Mit Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom 04.07.2019, Az. 23 Ds 420 Js 109/18 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv 6.900,00 € verurteilt. Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzte aus der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geldwäsche im Zeitraum Mai/Juni 2017 im Zusammenhang mit sog. „Love Scam“ Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von

Der Beitrag Zentralstelle Cybercrime Bayern – Einziehungsentscheidung erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Google und Untersuchungen durch die EU-Kommission

$
0
0

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen Googles Umgang mit Daten genauer unter die Lupe. Geprüft werde, wie und warum der Internet-Konzern Daten sammle, bestätigte die EU-Kommission Informationen gegenüber einer Nachrichtenagentur . „Die Kommission hat im Rahmen einer vorläufigen Untersuchung der Praktiken von Google in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Daten durch Google Fragebögen verschickt. Die vorläufige Untersuchung läuft noch“, teilte die EU-Regulierungsbehörde auf Anfrage mit. Aus einem entsprechenden Dokument geht hervor, dass der Schwerpunkt der Untersuchung auf Daten im Zusammenhang mit lokalen Suchdiensten, Online-Werbung, Anmeldediensten, Webbrowsern und anderen Themen liege. Google selber rechtfertigt sich damit, dass das Sammeln seine Dienste verbessere.

Der Beitrag Google und Untersuchungen durch die EU-Kommission erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


Das ändert sich im Dezember – Paketbranche, Studienplatzvergabe, Verordnungen zum Naturschutz usw.

$
0
0

Die Zahl der transportierten Pakete steigt jährlich um rund 5 Prozent. Dank Online-Handel liegt sie bei über drei Milliarden Paketen pro Jahr. Die mit dem Paketversand beauftragten Unternehmen bedienen sich zur Bewältigung dabei vieler Subunternehmen. Dadurch befreiten sie sich auch von ihren Pflichten, wie insbesondere ihrer Zahlungspflicht von Sozialabgaben. Im Februar 2019 hatte der Zoll aufgedeckt, dass jedes sechste Beschäftigungsverhältnis kritisch zu bewerten sei. Der Gesetzgeber nimmt Unternehmen mit dem Paketbotenschutzgesetz stärker in ihre soziale Verantwortung. Damit wird die bereits aus dem Baugewerbe bekannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausgedehnt. Folgende am 8. November 2019 vom Bundesrat beschlossene Änderungen traten bereits

Der Beitrag Das ändert sich im Dezember – Paketbranche, Studienplatzvergabe, Verordnungen zum Naturschutz usw. erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

R&R Consulting GmbH, „Aurimentum“, und das Thema Bilanzen

$
0
0

Und wieder ist ein Monat vergangen; mittlerweile nähern wir uns dem Ende des Jahres. Und wieder hat das o.g. Unternehmen keine neuen Bilanzen vorgelegt, wie es uns doch versprochen wurde. Wir sind gespannt, ob die Kanzlei Cronemeyer & Grulert für ihre Mandantin eine Ausrede veröffentlicht, warum wir schon seit Monaten – statt der versprochenen Wochen – aktuelle Zahlen warten. Mittlerweile hat wohl das Bundesamt für Justiz Maßnahmen gegenüber der R&R Consulting GmbH ergriffen. Diese haben aber anscheinend noch zu keinen Resultaten geführt. Noch immer stammt die letzte Bilanz von 2015 und zeigt das Bild eines wirtschaftlich überschuldeten Unternehmens…

Der Beitrag R&R Consulting GmbH, „Aurimentum“, und das Thema Bilanzen erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Aufhebung der vorübergehenden Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen durch die SatchelPay UAB

$
0
0

Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hatte dem E-Geldinstitut SatchelPay UAB am 02.08.2019 vorübergehend die Ausgabe von E-Geld sowie die Erbringung von bestimmten Dienstleistungen untersagt. Die Bank of Lithuania hat diese Sanktion gegen SatchelPay UAB mit Entscheidung vom 18.11.2019 aufgehoben, SatchelPay UAB ist nunmehr wieder berechtigt, sämtliche im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung angezeigten Tätigkeiten („Dienstleistungsfreiheit“) in Österreich zu erbringen.

Der Beitrag Aufhebung der vorübergehenden Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen durch die SatchelPay UAB erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Verfolgung von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“ und der Inkassodienstleister LexFox

$
0
0

Urteil vom 27. November 2019 – VIII ZR 285/18 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt sind. Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Klägerin („Lexfox“) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, die beim Kammergericht Berlin als Rechtsdienstleisterin für Inkassodienstleistungen registriert ist (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG). Auf der von ihr betriebenen Internetseite www.wenigermiete.de stellt sie einen für Besucher kostenlos nutzbaren „Online-Rechner“ („Mietpreisrechner“) zur Verfügung. Sie wirbt unter anderem damit, Rechte von Wohnraummietern aus der Mietpreisbremse „ohne Kostenrisiko“

Der Beitrag Verfolgung von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“ und der Inkassodienstleister LexFox erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

PM Lifedesign Immobilien GmbH und die riskanten Kapitalanlageangebote

$
0
0

Das o.g. Unternehmen nutzt jede Ausnahmemöglichkeit, um ohne eine BaFin-Genehmigung Geld von Anlegern einzunehmen. Die Erstellung eines gestatteten Prospekts würde natürlich Geld kosten… Das Resultat ist ein „Bauchladen“, bei dem wir von einem Investment nur abraten können! Übrigens ist das Unternehmen wohl erst seit Oktober 2019 auf dem Markt, der Eintragung im Unternehmensregister zufolge. Genussrechte Art Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung) Ausgestaltung Genussrechte Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin Anspruch auf Dividendenzahlung Anspruch auf Überschussdividende Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung Laufzeit Mindestens 7 volle Jahre Emissionsvolumen 1,5

Der Beitrag PM Lifedesign Immobilien GmbH und die riskanten Kapitalanlageangebote erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.

Viewing all 39786 articles
Browse latest View live


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>