Staatsanwaltschaft Arnsberg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft einer Einziehungsentscheidung sowie Information der Opfer dieser Straftat über deren Rechte 451 Js 351/16 Die Staatsanwaltschaft Arnsberg führt unter dem Aktenzeichen 451 Js 351/16 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Manuela Bubenzer, die durch Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (4 Ls 4/18) vom 17.04.2018 wegen Betruges verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus der von der Verurteilten begangenen Straftat ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um der Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Arnsberg
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