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Geldstrafe gegen Anglo Austrian AAB Bank AG (ehemals Meinl Bank AG)

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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) wegen Verstößen gegen das Bankwesengesetz (BWG) sowie gegen einen im Tatzeitraum Verantwortlichen wegen Verstößen gegen das Bankwesengesetz (BWG) und das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das BVwG im Beschwerdeverfahren betreffend das Straferkenntnis der FMA vom 24.04.2018 gegen die Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 39 Abs 2 BWG , § 11 Abs 2 KI-RMV iVm § 99d BWG , nach Einschränkung der Beschwerde auf die Strafhöhe, eine Strafe in Höhe von EUR

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GGMTrading G.m.b.H. – Green Gold Mining Trading, ELDO-Coin, Aulicio Mining Inc. und Helmut Kaltenegger

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Das oben genannte Unternehmen mit Sitz in der Naaffgasse 80 in 1180 Wien ist seit einiger Zeit mit seinem Konzept am Markt: „Mitte 2018 – eine komplett neue, einzigartige Idee stürmt seit Wochen den Markt der Kryptowährungen und Edelmetalle. Doch was verbirgt sich hinter der GGMT? Prächtige Gewinne, Kryptowährung, Edelmetalle, diese Wörter bringt man mit GGMT in Verbindung,“ so heißt es in einer bezahlten Werbung des Unternehmens von Ende Oktober 2018. Angeblich handele es sich hier um „ein Zusammenschluss der erfahrensten Unternehmer aus Österreich, mit direkten Beziehungen zum Außenministerium, sowohl in Österreich, als auch in British-Guyana, Südamerika.“ Nun, die Kunden

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wennigsen wegen Computerbetrug

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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 9434 Js 14026/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wennigsen wegen Computerbetrug (Az. 9434 Js 14026/19) gegen Ali Ficici. Diese ist rechtskräftig seit dem 28.03.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Der Verurteilte entwendete eine EC-Karte und hob Bargeld ab, um dieses für sich zu verwenden. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 70,00 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ―

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Springe wegen gewerbsmäßigen Betruges

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Staatsanwaltschaft Hannover 2714 Js 14614/18 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Springe wegen gewerbsmäßigen Betruges (Az. 2714 Js 14614/18) gegen Sandra Kikelomo Haker. Diese ist rechtskräftig seit dem 27.03.2019. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die oben Genannte inserierte auf der Internetplattform „craigslist.de“ wiederholt eine Mietwohnung in Berlin Charlottenburg und schloss bezüglich dieser Wohnung Mietverträge mit Interessenten ab, wohlwissend, dass die von ihr angebotene Wohnung nicht existierte. Das Gericht hat daher die Einziehungsanordnung getroffen, um den Wert des Taterlangten zu entziehen. Der unbekannte Tatverletzte kann seine Ansprüche zum Aktenzeichen 2714 Js 14614/18 bei der Staatsanwaltschaft Hannover geltend machen. Bitte

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Amtsgericht Cloppenburg – Einziehung von insgesamt 58.525,00 Euro

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Amtsgericht Cloppenburg 4 VRJs 55/19 – 07.08.2019 In der Strafsache gegen Romano Flanigan, geb. am 08.09.1997, zu dem Aktenzeichen:4 Ls 753 Js 19165/18 (39/18) -Amtsgericht Cloppenburg- (einbezogene Verfahren 4 Ls753 Js 47053/17 (13/18) und 4 Ls 753 Js 50158/18 (35/18)), sind den Geschädigten hinsichtlich der von dem Verurteilten begangenen Taten im Zeitraum von Mai 2017 bis Oktober 2018 ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um den Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Cloppenburg die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 58.525,00 Euro

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Zur Insolvenz der B.I.C.C. Behr Immobilien Container Consulting Verwaltungsgesellschaft mbH

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15111 eingetragenen B.I.C.C. Behr Immobilien Container Consulting Verwaltungsgesellschaft mbH i. L., Venusstr. 18, 46487 Wesel, frühere Anschrift: Eurotec Ring 55, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wolfgang Behr, Venusstr. 18, 46487 Wesel Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften pp. ist am 06.09.2019, um 10:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind

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Musterverfahren: CONTI 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI ALMANDIN“

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Musterverfahren Aktenzeichen: 13 Kap 4/19 Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): CONTI 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI ALMANDIN“ Musterklägerin / Musterkläger: Ingrid Crusius, Notingerweg 63, 10115 Berlin ggf. gesetzliche Vertretung: Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren: Nummer Beklagte / Beklagter gesetzliche Vertretung Funktion Straße PLZ / Ort 1 Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG Joachim Zeppenfeld Geschäftsführer Martinistraße 61 28195 Bremen 2 Conti Reederei Management GmbH & Co. Konzeptions KG Conti Reederei Management GmbH Komplementärin Bleichenbrücke 10 20354 Hamburg Weitere Angaben: Die Musterkläger und die Beigeladenen erhalten Gelegenheit, die Feststellungsziele gemäß Vorlagebeschluss des Landgerichts

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Hofmann Immo. Solutions GmbH & Co KG – Insolvenz

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In dem Verfahren über den Antrag d. Hofmann Immo. Solutions GmbH & Co KG, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter Hofmann Thorsten, geboren am 18.05.1977 und Hofmann Verwaltungs GmbH, Schulstraße 2, 97502 Euerbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRA 9306 – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nätscher Karl Michael, Am Klingenholz 21, 97490 Poppenhausen, Gz.: 3006/19 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 09.09.2019 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt

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BaFin: Bekanntmachung zu EU-AIF Deka-FlexGarant

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über einen EU-AIF Vom 22. August 2019 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 319 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) bekannt, dass die Deka International S.A. 6 Rue Lou Hemmer 1748 Findel Luxemburg die DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main nach § 317 Absatz 1 Nummer 4 KAGB als Repräsentant für den EU-AIF Deka-FlexGarant benannt hat. Bonn, den 22. August 2019 WA 45-Wp 6300-ogaNU-70155415-2019/0001 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Ursula Mayer-Wanders

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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner AG

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 01. August 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.

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LCX AG – Warnhinweis der Liechtensteiner FMA

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Die FMA weist darauf hin, dass die LCX AG, Vaduz, Registernummer FL-0002.580.678-2, weder über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt noch ein entsprechender Antrag eingereicht worden ist und somit als Betreiberin der Webseite www.lcx.com nicht berechtigt ist, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Die FMA informiert, dass eine Bewilligung der FMA ausschliesslich im Rahmen eines formellen Bewilligungsverfahrens erfolgt. Gemäss dem auf ihrer Homepage publizierten „LCX Vision Paper” beantragt die in Vaduz domizilierte LCX AG gerade eine Vollbanklizenz für Banken bei der FMA. Zudem ist die LCX AG gemäss ihrer Homepage dabei, sich um eine OTF/MTF-Bewilligung nach MIFID II und eine

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Garantum GmbH – Magere Zahlen

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Uns interessieren immer die Bilanzen der Unternehmen, die Immobilien als Kapitalanlage anbieten. Dabei achten wir auch immer darauf, ob es sich bei dem Unternehmen um einen Vertrieb oder einen Initiator handelt, da man jeweils andere Maßstäbe ansetzen muss. Der Initiator sollte auf jeden Fall eine solide Bilanz aufweisen, denn dieser sollte finanziell gewappnet sein, falls gelegentlich Erwerber einer Immobilie im Nachhinein Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Initiator stellen könnten. Der Vertrieb hingegen haftet hauptsächlich nur dann, wenn er eine nachweisbare Falschberatung durchgeführt hat. Das kann zum Beispiel eintreten, wenn Ihr Einkommen entgegen des Versprechens des Beraters gar nicht ausreicht, um eine Immobilie finanzieren

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LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG – Kosten fressen Profit

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Die Bilanz der o.g. Gesellschaft weist eine „bilanzielle Überschuldung“ aus, die aber mit einer tatsächlichen Überschuldung und einer möglichen Insolvenzgefahr nichts zu tun hat. Vor allem, da angeblich schon, laut den Ausführungen in der Bilanz, Kapitalzuführungszusagen in Höhe von über 4 Millionen Euro vorliegen sollen. Sofern dies stimmt, gibt es noch einen anderen Punkt, den wir sehr kritisch sehen, die aus unserer Sicht enormen Kosten: „Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 1.097.516 (Vorjahr EUR 7.071) und wurden hauptsächlich geprägt durch Vermittlungsprovisionen über EUR 418.000 (Vorjahr EUR 0) und einmalige Konzeptionsgebühren über EUR 352.000 (Vorjahr EUR 0). Darüber hinaus fielen planmäßige Managementgebühren

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Futuro Verde Deutschland GmbH & Co. KG – :-(

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Eine Bilanz, die einen hohen fünfstelligen Jahresverlust ausweist, ist sicherlich nicht als gut zu bezeichnen: Futuro Verde Deutschland GmbH & Co. KG Neckarwestheim Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Bilanz zum 31. Dezember 2018 (mit Vergleichszahlen 31. Dezember 2017) AKTIVA 31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR A Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.361,00 0,00 2. Sonstige Ausleihungen 753.084,39 656.439,59 757.445,39 656.439,59 B Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Gesellschafter Ausstehende, eingeforderte Einlagen 82.500,00 82.500,00 82.500,00 82.500,00 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.673,85 38.275,48 Bilanzsumme 843.619,24 777.215,07 PASSIVA 31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR A Eigenkapital 1.

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Umsatz- und Beschäftigungszahlen im Dienstleistungsbereich steigen weiter

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Die Umsätze in ausgewählten Dienstleistungsbereichen lagen im 2. Quartal 2019 kalender- und saisonbereinigt 3,8 % höher als im 2. Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach ersten Berechnungen weiter mitteilt, wurde damit der höchste Stand seit Beginn der Erfassung im Jahr 2003 erreicht. Im Vergleich zum 1. Quartal 2019 ist der bereinigte Umsatz um 1,0 % gestiegen. Die saisonbereinigte Beschäftigtenzahl nahm im Vergleich zum 2. Quartal 2018 um 1,0 % zu und erreichte ebenfalls einen neuen Höchststand. Gegenüber dem 1. Quartal 2019 stieg sie um 0,1 %. Etwa jede fünfte in Deutschland beschäftigte Person ist in den einbezogenen Dienstleistungsbereichen tätig. Die dazu gehörenden Branchen erbringen zusammen rund

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Staatsanwaltschaft Hamburg – Vollstreckung wegen Betruges

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Staatsanwaltschaft Hamburg 2403 Js 732 / 16 V Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 2403 Js 732 / 16 V, gegen den Verurteilten Andreas S. wegen u. a. Betrug in 17 Fällen, in dem er in der Zeit vom 26.8.2016 bis 17.12.2016 bei Gastronomiebetrieben in Hamburg (im Bereich Reeperbahn, Altona, Innenstadt) unter Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit Speisen und Getränke bestellte, die er verzehrte und sodann wie von Anfang an beabsichtigte, den Rechnungsbetrag nicht – oder nicht vollständig – beglich, hat das Amtsgericht Hamburg durch Urteil vom 30.04.2019 (Geschäfts-Nr. 245-243/17) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 690,38 EUR angeordnet.

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Warnung der FINMA vor SFSSER und Finance Swiss Ltd

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Die schweizerische FINMA hat die o.g. Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Dort erfasst sie Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Die SFSSER mit Sitz in der St Jakobs-Strasse 25 in 4002 Basel schreibt auf seiner Webseite: „SFSSER is Switzerland’s independent financial-markets regulator. Its mandate is to supervise banks, insurance companies, exchanges, securities dealers, collective investment schemes, and their asset managers and fund management companies.“ Die Finance Swiss Ltd hat ihren Sitz der Webseite zufolge in Chemin de Bellerive 23 in 1003 Lausanne, ist der FINMA zufolge aber auch unter

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Projekt „Berlin – Parkstraße“ von Bergfürst – Mal wieder von und mit Stefan Schepers

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Wenn Sie sich beeilen, können Sie noch in das o.g. Projekt bei Bergfürst investieren. Aber seien Sie sich, wie in den meisten Fällen, des Totalverlustrisikos bewusst! Und schauen Sie sich, wenn Sie diese noch nicht kennen, auch die politische Diskussion um den Mietendeckel in Berlin an. Als nächstes sollten Sie nachfragen, was es genau mit dieser Aussage auf sich hat: „Zur Sicherung der Darlehensforderung wird mittels Treuhänder eine Grundschuld auf dem Objekt in der Parkstraße 7 in Berlin-Pankow in Darlehenshöhe bestellt und zunächst erstrangig eingetragen.“ Was heißt hier „zunächst“? Wird es später in nachrangig geändert? Dann wäre das ein gewaltiger Unterschied!

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BaFin ordnet sofortige Einstellung der Anlagenvermittlung an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. August 2019 gegenüber der CCLR Solutions Limited, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung angeordnet. Das Unternehmen kontaktiert unaufgefordert Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland. Auf seiner Handelsplattform www.cfds100.com nimmt es Kundenaufträge an, die auf die Anschaffung von Finanzinstrumenten gerichtet sind, und leitet sie zur Ausführung an Dritte weiter. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlagevermittlung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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