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Die schweizerische FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Auf diese hat sie die Zuitex mit Sitz in der Kleinbergstraße 15 in St. Gallen (https://www.zuitex.com/) aufgenommen. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente,
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Die BaFin hat der Eichmann & Lorenz Konsulting B.V., Amsterdam, Niederlande, mit Bescheid vom 11. Juli 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Auf der Internetseite www.eichundlor.com gibt das Unternehmen an, der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein. Es wirbt mit der Entgegennahme von Kundengeldern, um sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten. Das Unternehmen erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Es bedient sich dabei der Inhalte einer Internetseite eines lizensierten Instituts und erweckt hierdurch den Eindruck eines ernsthaften und seriösen Anbieters. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar,
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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der POSTAL BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die POSTAL BANK fordert Kunden der Cash Exash Exppress Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden. Die POSTAL BANK gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung La.banque-postale. Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen
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Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Gesetz zur Übernahme der Richtlinie der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU und hat dazu nun einen Entwurf veröffentlicht. Referentenentwurf zur Verschärfung (Änderung) des Geldwäscherechts 1-Referentenentwurf(4).pdf;jsessionid=ACAE98CDF67453FB504B783726BC3355 Die Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates1) (im Folgenden: Änderungsrichtlinie) ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie ändert die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849; im Folgenden: Vierte Geldwäscherichtlinie) und verschärft das Geldwäscherecht erneut. Die eng bedruckten 122 Seiten sind sehr unübersichtlich. Ergebnis ist jedenfalls, dass Tafelgeschäfte im Bereich Edelmetalle über 2.000 € problematischer werden. Im Grunde ist das ganze ein weiterer Schritt in
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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 4151 Js 93607/17 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Geldwäsche (Az. 224 Cs 25/19) gegen Florian Wolfgang Wagner. Diese ist rechtskräftig seit dem 01.06.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Der o. G. stellte unbekannten Tätern, die unter dem Namen „Marc Schlimme“ agieren, in der Zeit vom 02.10.2017 bis zum 05.10.2017 sein Konto zur Verfügung. Die unbekannten Täter betrieben verschiedene Internet-Verkaufsplattformen (Fakeshops), über die sie Edelmetalle zum Verkauf anboten. Den durch diese Taten unbekannten Verletzten
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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 5342 Js 15893/14 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 224 Ls 28/19) gegen Johannes Georg Petri. Diese ist rechtskräftig seit dem 05.06.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. In der Zeit vom 04.06.2009 bis 02.10.2009 teilte der o. G. Geschädigten, die ihre Kraftfahrzeuge auf den Internetportalen www.mobile.de oder www.autoschout24.de zum Verkauf angeboten haben, mit, dass die Firmen „automobileschout24.de bzw. „Automo24“ als Vermittler einen Käufer für den Wagen gefunden hätten, der bereit sei, den
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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 415 Js 42029/15 Mit Entscheidung des Amtsgericht Nürnberg vom 26.02.2019, Az.: 415 Js 42029/15 wurde der Einziehungsbetroffene Pasagic, Denis zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unterschlagung eines gemieteten PKW am 15.02.2015. Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und
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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 4151 Js 93607/17 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Geldwäsche (Az. 224 Cs 25/19) gegen Florian Wolfgang Wagner. Diese ist rechtskräftig seit dem 01.06.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Der o. G. stellte unbekannten Tätern, die unter dem Namen „Marc Schlimme“ agieren, in der Zeit vom 02.10.2017 bis zum 05.10.2017 sein Konto zur Verfügung. Die unbekannten Täter betrieben verschiedene Internet-Verkaufsplattformen (Fakeshops), über die sie Edelmetalle zum Verkauf anboten. Den durch diese Taten unbekannten Verletzten
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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 248 Js 200951/18 Unter dem AZ: 248 VRs 200951/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.05.2019 die Einziehungsbetroffene Brandstetter, Florian Werner Joseph Hans zur Zahlung von Wertersatz iHv. 530,00 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug v. 01.02.198, 18.04.18 und 19.04.18 (Verkauf Laptops) Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten
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Staatsanwaltschaft Hamburg 7450 Js 295/09 (3190) V Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 7450 Js 295 / 09 (3190) V, gegen den Verurteilten Erik M. aus 22457 Hamburg wegen Betrugs in 209 Fällen sowie wegen versuchten Betrugs im Zusammenhang mit Ver- und Ersteigerung von Wertgegenständen, insbesondere Goldbarren, Schmuck und hochwertigen Technik-Artikeln wie z. B. Smartphones, bei Ebay, hat das Landgericht Hamburg durch Urteil vom 11.12.2018 (Geschäfts-Nr. 619 KLs 14/18) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 180.484,00 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 19.12.2018 rechtskräftig. Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der
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Varengold Bank AG Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 547 930 ISIN-Nr. DE0005479307 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 28. August 2019, um 10:00 Uhr (Einlass um 9:00 Uhr) im Haus der Wirtschaft Service GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
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Auch bei diesem Projekt, dass bei Zinsland derzeit für Anleger offensteht, gilt das übliche Totalverlustrisiko. Denn auch hier wird ein Nachrangdarlehen angeboten, bei dem Sie im Falle eines Falles erst nach der Bank Geld erhalten. Daran ändert auch die blumige Beschreibung durch Zinsland nichts. Verantwortlich ist die i Live Gruppe in Projektpartnerschaft mit der nowinta Bau GmbH. Beschreibung des Projektes von der Internetseite von Zinsland: i Live – der Innovationsführer im Bereich Micro-Living Globalverkauf befindet sich in Endverhandlungen Die Baugenehmigung wurde erteilt Baubeginn für 1. Quartal 2020 geplant Ergänzung des Standorts ‚Campus Village Neu Ulm‘ um Serviced Apartments i Live
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Juli 2019 gegenüber der Next Capital Market Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung angeordnet. Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und assistiert sie bei Bitcoinkäufen und bei Geschäften, die auf der unternehmenseigenen Plattform www.coinstrader.com betrieben werden. Es berät seine Kunden zu unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie Kryptowährung und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD). Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Coinstrader hat die BaFin
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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 5342 Js 15893/14 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 224 Ls 28/19) gegen Johannes Georg Petri. Diese ist rechtskräftig seit dem 05.06.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. In der Zeit vom 04.06.2009 bis 02.10.2009 teilte der o. G. Geschädigten, die ihre Kraftfahrzeuge auf den Internetportalen www.mobile.de oder www.autoschout24.de zum Verkauf angeboten haben, mit, dass die Firmen „automobileschout24.de bzw. „Automo24“ als Vermittler einen Käufer für den Wagen gefunden hätten, der bereit sei, den
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Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) am 18. Juni 2016 hat jeder Verbraucher oder jede Verbraucherin, der oder die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, ungeachtet der individuellen Bonität, einen Anspruch auf ein Basiskonto. Dies schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete mit ein. Auf diese Weise wurde den Voraussetzungen der EU-Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU in deutsches Recht entsprochen. Grundsätzlich muss jede Bank, den Verbraucherinnen und Verbrauchern reguläre Zahlungskonten anbietet, auch Basiskonten zur Verfügung stellen. Eine Bank kann den Abschluss eines Basiskontovertrags nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, beispielsweise wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin bereits ein Basiskonto besitzt. Auch für
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Müssen Anleger zurückzahlen? Nein oder Ja Mit einem Urteil vom 25.06.2018 hatte das Landgericht Berlin eine Klage der Fondsgesellschaft Canada Gold Trust I KG auf Rückzahlung der an die Anleger gewährten Ausschüttungen abgewiesen. Der von Rechtsanwalt Christian H. Röhlke aus Berlin vertretene Anleger musste das Geld also nicht zurückzahlen. Canada Gold Trust gab sich mit der Entscheidung nicht zufrieden und legte die vom Landgericht zugelassene Revision ein. Zu der für den 16.07.2019 geplanten Revisionsverhandlung kam es allerdings nicht, da die Fondsgesellschaft in letzter Sekunde die Revision zurückgenommen hat. Das Berliner Urteil ist damit rechtskräftig. Welche Auswirkungen dieses Verhalten der Fondsgesellschaft
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Unsere Stammleser wissen, dass wir bei uns bei Crowdinvestinganbietern oft die gesamte dahinterstehende Unternehmenskonstruktion anschauen, um das Risiko eines Crowdinvestments für den Anleger einschätzen zu können. Daher haben wir das Projekt der i Live Gruppe auf Zinsland zum Anlass genommen, uns einmal die Unternehmen des verantwortlichen Amos Engelhardt anzuschauen: Die 2016 gegründeten AAE Holding GmbH erscheint uns wirtschaftlich sehr „überschaubar“. In ihrer 2017er Bilanz weist sie nicht einmal mehr das Stammkapital als Eigenkapital aus. Ebenfalls dagehörig ist die i-live Verwaltungs GmbH, die im Jahre 2014 gegründet wurde und deren Bilanz ebenfalls recht „übersichtlich“ erscheint. Die i-live Dresden GmbH wiederum wurde
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Staatsanwaltschaft Bochum 450 Js 13/17 V Strafverfahren gegen Marcus Egbert Kunze Tatvorwurf: Diebstahl u. a. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Mit Urteil vom 09.05.2019 hat das Amtsgericht Bochum – 30 Ls – 450 Js 13/17 – 16/19 – die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 12.627,39 € angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe
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Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 879/19 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Windpark Gera-Cretzschwitz II UG (haftungsbeschränkt), Poetenweg 49, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32880 vertreten durch den Geschäftsführer Frank-Michael Bogisch – wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.07.2019 mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann
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