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Hälfte der Bevölkerung nutzt mittlerweile das Internet für Behördenkontakte

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50 % der Bevölkerung nutzten in Deutschland im Jahr 2018 das Internet für den Kontakt mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten weiter mitteilt, hatte dieser Anteil zehn Jahre zuvor bei 39 % gelegen. Am weitesten verbreitet war die Suche nach Informationen auf den Webseiten oder Apps von Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Diese Angebote nutzten 49 % der Bevölkerung. Bei weiteren E-Government-Aktivitäten wie dem Herunterladen oder Ausdrucken von amtlichen Formularen (30 %) sowie dem Zurücksenden ausgefüllter Formulare über das Internet (16 %) war die Nutzung deutlich geringer.

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Fast 50 % der Deutschen arbeitet als Haupteinkommensquelle

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Im Jahr 2018 bestritt in Deutschland knapp die Hälfte (47 %) der Bevölkerung ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre eigene Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren für fast jede vierte Person (24 %) Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel von Partnerin oder Partner, Eltern) die Haupteinkommensquelle. Weitere 22 % lebten hauptsächlich von Renten- und Pensionszahlungen. Für 7 % der Bevölkerung waren öffentliche Leistungen die Haupteinkommensquelle (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung im Alter, BAföG, Elterngeld). Nur knapp 1 % der Bevölkerung finanzierte seinen Lebensunterhalt überwiegend durch das eigene Vermögen (einschließlich Ersparnisse, Zinsen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung).

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DWH Deutsche Werte Holding AG – Nur Verluste?

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Das Gute vorweg: Die Gesellschaft hat ein ordentliches Stammkapital. Trotzdem agiert sie aber nicht sonderlich erfolgreich, wenn man sich die letzten im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz anschaut, nach der die Gesellschaft in den letzten zwei Jahren große Verluste angehäuft hat. Dabei sollte man doch annehmen, dass man in den aktuellen Zeiten bei Immobilien-Geschäften kaum etwas falsch machen kann. Aber Deutsche Werte Holding AG hat ja schon eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Manchmal helfen eben auch des Kaisers neue Kleider nicht, um erfolgreich zu werden. DWH Deutsche Werte Holding AG Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 BILANZ AKTIVA 31.12.2017 Euro

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Investitition in die GenTwo AG – Gegründet 2018 mit Dekaden Erfahrung?

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Laut eigener Aussage hat das Unternehmen Jahrzehnte Erfahrung. Laut Eintrag im Schweizer Unternehmensregister wurde es aber erst 2018 gegründet! Was stimmt denn nun? Folgenden Auszug haben wir dem Schweizer Unternehmensregister entnommen: GenTwo AG Stockerstrasse 55 8002 Zürich Status: aktiv Sitz: Zürich Rechtsform: Aktiengesellschaft Kapital: 111’200 Letzte Publ.: 13.07.2018 Gründungsjahr: 2018 Handelsregister: Zürich Register-Nr.: CH-020.3.045.739-9 UID: CHE-417.358.268 Eingetragen am 16. Februar 2018 Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen aller Art im Finanzbereich im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen

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Neue Crowdinvestingplattform FinExity.com – Was macht sie anders?

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„Immobilien-Investments ohne Kompromisse! Coming soon: Ab 500 Euro digital investieren und wie ein Eigentümer von Immobilien profitieren.“ So wirbt das neue Unternehmen für Investoren. Erst seit 2018 existiert die dahinterstehende Finexity AG. Wodurch sich die neue Crowdinvesting-Plattform gegenüber den bestehenden durchsetzen will, ist uns bisher nicht so ganz klar. Der Markt ist mittlerweile hart umkämpft und man benötigt schon ein Alleinstellungsmerkmal, um auf sich aufmerksam zu machen. Schaut man sich deren Webseite an, so wirbt man dort sehr technikorientiert mit Charts und Apps – die aber noch nicht einsatzbereit zu sein scheinen. Auch wie die beworbene Blockchain-Technologie in das Konstrukt

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EL EuropeLights Deutschland GmbH – Garantierte Rendite und Werbung mit Marken

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Uns hat ein User gefragt, ob ein Unternehmen wie das hier genannte einfach Werbung mit bekannten Marken und Institutionen machen darf? Nun, natürlich darf es das nicht so einfach. Es muss dazu das schriftliche Einverständnis im Vorhinein dafür einholen. Ob das Unternehmen das gemacht hat, werden wir es in einer Presseanfrage fragen. Das man zudem mit einer „garantierten Rendite“ Werbung macht, sieht wohl mehr nach einem „Marketinggag“ aus, denn das Unternehmen weist selber auf die Verlustmöglichkeit des Investments hin. Wir gehen sogar noch weiter und warnen hier vor der Möglichkeit eines Totalverlustes. „Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme für Termine

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Rio Tinto gibt Diamanten-Mine auf

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Rio Tinto verabschiedet sich von seiner ergiebigsten Diamantenquelle: Gemeint ist die im abgelegenen Osten der australischen Kimberley-Region gelegene Argyle-Mine, in der im nächsten Jahr die Förderung eingestellt werden soll nach Angaben des Unternehmens. Die seit 1983 betriebene Mine hat nach Angaben des Unternehmens Rohdiamanten mit einem Gesamtgewicht von mehr als 800 Millionen Karat abgeworfen. Gemessen an der Jahresproduktion handelt es sich um die größte Diamantenmine der Welt. Obwohl mit rund fünf Prozent nur ein geringer Teil der geförderten Diamanten für die Schmucksteinherstellung geeignet sind, kommen von der Argyle-Mine rund 90 Prozent der auf dem Markt verfügbaren rosafarbenen Diamanten. Der Rio-Tinto-Konzern,

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GARANTIS GmbH & Co. KG – Investment mit Nachrangdarlehen

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Nachrangdarlehen tragen per se das Risiko eines Totalverlustes für den Kleinanleger in sich. Da macht auch dieses Angebot keine Ausnahme. Hier geht es um das Produkt „Garant Flex“, bei dem wir erstaunt sind, dass das Unternehmen anscheinend über kein von der BaFin gestattetes Prospekt verfügt. Jedenfalls konnten wir es weder auf deren Webseite, noch im Bundesanzeiger finden. Möglicherweise nutzt man ja auch Ausnahmen vom Vermögensanlagengesetz? Wir werden dem Vorgang nun einmal intensiver nachgehen. Krass ist auch, dass das Nachrangdarlehen eine Laufzeit von 25 Jahren hat! Da kann man nur sagen: Lassen Sie die Finger davon bzw. ziehen Sie sich schnellsten wieder

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Exporo-Projekt „Ärztehaus Poppenbüttel“– Totalverlustrisiko

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Unter „coming soon“ bewirbt Exporo das Projekt „Ärztehaus Poppenbüttel“ in Hamburg. Jeweils etwa zur Hälfte werden die erforderlichen rund 5,8 Millionen Euro durch die Anleger und eine Bank finanziert. Auch hier handelt es sich wieder um ein Nachrangdarlehen, bei dem der Privatanleger nach der Bank bedient wird, so dass wir wieder das übliche Risiko haben. Hier die Ankündigung von EXPORO: in Kürze startet unser neues Exporo Bestand Immobilieninvestment “Ärztehaus Poppenbüttel”. Informieren Sie sich mit Hilfe des neuen Videos und Exposés vollumfänglich über das Objekt und erfahren Sie direkt den Starttermin! Durch das geringe Volumen von nur 2,95 Mio. € und

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Amtsgericht Rastatt – Einziehungsanordnung wegen Urkunds- und Betrugsdelikten

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Amtsgericht Rastatt 7 Ls 656 Js 28176/17 Durch das Amtsgericht Rastatt ist am 26.04.2018 ein Urteil ergangen, das seit dem 26.04.2018 rechtskräftig ist. Gegen Mykhaylo Shevchenko wurde dabei die Einziehung des Wertes von 27.493,96 Euro gesamtschuldnerisch mit dem bislang unbekannten Mittäter angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: I. Die o. g. Person fasste den Entschluss, mit einer unbekannten Täterschaft sich aus der wiederholten Begehung von Urkunds- und Betrugsdelikten eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Hierfür verabredete die o. g. Person mit der unbekannten Täterschaft, im Internet in unberechtigter Weise die Zugangsdaten zu eBay-Accounts

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Amtsgericht Verden: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Verden 706 AR 29682/19 – 11.07.2019 Im Ermittlungsverfahren gegen Rezan Toprak, geb. 09.11.1995, wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 05.07.2019, Az. 9a Gs 2364/19, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB sowie §§ 261 Abs. 7, 74, 74c StGB der Vermögensarrest in Höhe von 7.390 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Toprak angeordnet, davon i. H. von 4.385 € gesamtschuldnerisch mit Mutlu Dogru, geb. 14.08.1997. In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert

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Amtsgericht Verden – Verdacht der Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Verden 701 AR 27159/19 – 10.07.2019 Im Ermittlungsverfahren gegen Tomasz Stanislaw Lech, geb. 17.01.1979 wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 19.06.2019, Az. 9a Gs 2173/19, gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE30 2003 0000 0020 3611 43 bei der UniCredit Bank AG (Kontoinhaber: Tomasz Stanislaw Lech) einschließlich eines etwaigen von diesem Konto auf ein Verwahrkonto umgebuchten Betrags angeordnet. In Vollziehung des Beschlusses wurde Kontoguthaben i. H. von 11.982,25 € gepfändet. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

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Hanseatisches OLG gegen MPC Capital Investments GmbH u.a.

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Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 13 Kap 2/18 Beschluss In der Sache Heinz-Jürgen Kroger-Kornalik, Crusiusstraße 1, 80598 München – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte von Ferber, Langer, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg gegen 1) MPC Capital Investments GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jörn Ulf Klepper und Stephan Langkawel, Palmaille 67, 22767 Hamburg – Musterbeklagte – 2) Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafterin Verwaltungsgesellschaft Reederei Claus-Peter Offen mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrik Offen und Andreas Baron von der Recke, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg – Musterbeklagte – 3) Beteiligungsgesellschaft CPO

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Die englischen „Limited“ und der Brexit – Kommt nun Panik auf bei deutschen Eigentümern?

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Was passiert eigentlich mit den englischen „Limited/ Ltd.“, wenn der Brexit kommt? Diese Firmenstruktur mit den beschränkten Haftungsfirmen sind allseits beliebt bei Vermittlern und anderen, weil sie günstig und stressfrei zu führen sind. Die englische „Limiteds“ sind aber nicht unumstritten. Expertenmeinung gefragt Das wird bei Industrie- und Handelskammern und auch auf Notarsseite viel diskutiert. Das ist ein wichtiges Thema. Wir haben hierzu Christian Röhlke und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwälte aus Berlin befragt: Bundesgerichtshof hat eine klare Linie Es ist so: der Bundesgerichtshof (BGH) ging ursprünglich davon aus, dass eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ihren Sitz auch in Deutschland haben muss und dies

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Kredit von einem Unternehmen, dem wichtige Banken vertrauen!?

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Mal wieder wurde uns eine Werbe-Mail zugespielt, die von einem „alten“ Vertrauten stammt – der smava GmbH, über die wir schon mehrfach berichteten und die für ihre Geschäftspraxis schon abgemahnt wurde. Das Angebot ist dasselbe wie immer… Interessant ist, dass man in der Mail behauptet, dass folgende Banken dem Unternehmen angeblich vertrauen: Targo Bank, Deutsche Bank, Postbank und DKB. Ob die Banken wissen, dass man mit Ihnen wirbt? Hier der komplette Wortlaut der Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, überall niedrige Zinsen, nur Sie zahlen zu viel? Die Lösung ist einfach: schulden Sie Ihre Zinsen um und sparen Sie so

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Staatsanwaltschaft Saarbrücken geht gegen Online-Broker vor

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Zusammen mit Ermittlern aus Österreich ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken seit über einem halben Jahr (Std. 07/2019) gegen mehrere Betreiber verschiedener Trading-Plattformen, einzelne sitzen in Haft. Seit einiger Zeit werden sog. binäre Optionen, CFDs (contract for difference – Differenzkontrakte) und Forex-Trades offenbar immer häufiger interessant für Trader oder Anleger. So finden sich Anbieter wie „Option888“, „TradeInvest90“, „XMarkets.com“, „ZoomTrader“, „TradoVest“, „24option“, „IG Markets“, „aaoption“, „cfdstocks“, „IQoption“, „anyoption“ etc. Nicht selten haben die hinter den Plattformen stehenden Gesellschaften ihren Sitz bspw. auf Zypern, teils einen behaupteten, aber hier nicht verifizierbaren Sitz in England, teils sonst irgendwo auf der Erde (bspw. Vanuatu). Dabei handelt

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Canada Gold Trust GmbH – Bundesgerichtshof entscheidet heute über Revision

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Die deutschen Publikumspersonengesellschaften Canada Gold Trust I bis IV KG haben insgesamt ca. 60 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt. Geschäftsziel war, das Geld nach Abzug der Unkosten (ca. 20 Prozent) an Tochtergesellschaften der kanadischen Henning Gold Mines Inc. (HGM) darlehensweise zu überlassen. Diese Tochtergesellschaften sollten auf angeblich aussichtsreichen Bergbaugebieten (Claims) Gold im Tagebau fördern. Nach Abzug der Kosten wurden ca. 40 Millionen Euro über den Atlantik transferiert, wobei die Tochtergesellschaften zunächst einmal das Geld auf einem Konto der Commerzbank in Konstanz in Empfang genommen haben. Die kanadischen Goldfördergesellschaften sollten dann die Darlehen mit ca. 28 Prozent pro Jahr (!) verzinst über

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Knall Bumm: Jetzt kommt der große Knall bei der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft für die Anleger

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Da wird so manchem Anleger der Lombardium-Fonds „das Herz in die Hose rutschen“, wenn er den aktuellen Brief des Insolvenzverwalters liest. Darin teilt er den Anlegern der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mit, dass er von ihnen gerne Geld zurückhaben will und das noch in Größenordnungen, die dann sicherlich auch manchen Anleger „an unserem Rechtssystem zweifeln lassen“. Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen kann die Reaktion der Anleger sehr gut nachvollziehen, denn diese, so Jens Reime, sind natürlich ja immer davon ausgegangen, dass es sich um seriöse Kaufleute und Initiatoren bei den Beteiligungen handeln würde. Dass dem natürlich letztlich nicht so war, hat wohl

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Amtsgericht Düsseldorf in Betrugsfall

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Amtsgericht Düsseldorf Beschluss 150 Gs 108/19 StA Düsseldorf 140 Js 4027/17 In der Ermittlungssache gegen Anna GlANNAKOPOULOU, geboren am 11.06.1977 in Athen/Griechenland, gemeldet: Dunkerstr. 22, 47198 Duisburg, unbekannten Aufenthalts, wegen des Verdachts des schweren Betruges 1. Gem. §§ 111 e Abs. 1, 111 j Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73 Abs. 1, 73 d, 73 c StGB sowie § 263 StGB wird — ohne vorherige Anhörung der Beschuldigten gem. § 33 Abs. 4 StPO – zur Sicherung der Vollstreckung des Anspruchs auf Einziehung des Wertes von Taterträgen und auf erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizfiskus),

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Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken

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Eine Bank darf für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank AG entschieden. Die Bank hatte auf ihrer Internetseite für den Ratenkredit BestCredit „schon ab 2,69%1 eff. Jahreszins“ geworben und den Bestzinssatz deutlich hervorgehoben. Nach der Preisangabenverordnung müssen Banken neben dem Effektivzins den Nettokreditbetrag, den Sollzins und die Laufzeit angeben sowie die Konditionen für ein repräsentatives Kreditbeispiel nennen. Die vorgeschriebenen Angaben hatte die Bank allerdings

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