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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 2262 Js 96770/17 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 246 Ls 2262 Js 96770/17 (579/18) gegen Mehmet Celik. Diese ist rechtskräftig seit dem 11.03.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Aufgrund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf
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Staatsanwaltschaft München I 261 Js 203738/18 Unter dem AZ: 261 Js 203738/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 02.04.2019 die Einziehungsbetroffene Frau Gianina Elena Vernescu zur Zahlung von Wertersatz iHv. 6.000,00 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstahl zwischen dem 16.07.2018 und 31.08.2018 aus dem Zimmer Nr. 6 im Bordell in der Maria-Probst-Straße 43 in München. Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der
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Staatsanwaltschaft Braunschweig Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 412 Js 25551/13 VRs Die Staatsanwaltschaft Braunschweig vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Braunschweig wegen vorsätzlichen Bankrotts sowie wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in vier Fällen mit Tatzeitraum 03.12.2010 bis 27.10.2013 (Az. 6 KLs 57/14) gegen Thorsten Kühne. Diese ist rechtskräftig seit dem 28.09.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten aus obigen Taten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages entstanden sein, den diese nun bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig unter obiger Geschäftsnummer geltend machen können. Bereits gezahlte
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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 2232 Js 42946/17 Sehr geehrter Herr Bal, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Hannover wegen Betruges in 30 Fällen (Az. 227 Ls 37/18 2232 Js 42946/17) gegen Marko Kosel. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.04.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 5241,71 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös
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Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 764.235,84 und wurde wie folgt entnommen: 1. EUR 180.895,75 dem Genussrechtskapital 2. EUR 136.828,7 dem Genussrechtskapital EnergieKapital Beteiligungs GmbH 3. EUR 135.795,75 den Nachrangdarlehen 2013 4. EUR 112.015,41 den Nachrangdarlehen EnergieKapital Beteiligungs GmbH 5. EUR 137.236,87 den Nachrangdarlehen 2015 6. EUR 27.468,63 den Anleihen 7. EUR 33.994,71 den Anleihen 2017 Win Energie Invest GmbH München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR 31.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 528.625,55 536.227,24 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 20.889,00 12.672,00 II. Sachanlagen 180.199,00 195.515,00 III. Finanzanlagen 327.537,55 328.040,24 B. Umlaufvermögen 3.889.255,13 3.780.321,42 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.760.431,17
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Deutsche Kautionskasse AG Starnberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Der Vorstand der Deutsche Kautionskasse AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 04. Juli 2019, um 11:00 Uhr, in die Räume der Gesellschaft, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. 2. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand
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Landgericht Kiel Beschluss In dem Rechtsstreit 1) Heinz Peter Montwe, Mühlengrund 3, 63322 Rödermark – Kläger – 2) Christine Salzbrenner, Am Weinberg 65, 96163 Gundelsheim – Klägerin – 3) Dr. Roger Stehr, Kurt-Schumacher-Ring 92, 51377 Leverkusen – Kläger – 4) Aloys Lunkenheimer, Am Römerberg 44 a, 55270 Essenheim – Kläger – 5) Peter Brand, Rheinparkstraße 6, 65203 Wiesbaden – Kläger – Prozessbevollmächtigte zu 1 – 5: Rechtsanwälte TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, Gz.: 11417/18 KU/ScM gegen NORTRUST Goessler & Hacker GmbH Steuerberatungsgesellschaft, vertreten durch d. Geschäftsführer Ivo Goessler und Katrin Hacker, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg – Beklagte –
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Tja, wie heißt es so schön: „Mit gefangen mit gehangen.“ So könnte man eine Passage in der aktuellen Bilanz des o.g. Unternehmens bezeichnen. Wir haben diese einmal ROT für sie gekennzeichnet. GRR Portfolio ACHTZEHN GmbH & Co. KG Nürnberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2017 bis zum 31.05.2018 BILANZ ZUM 31. MAI 2018 GRR PORTFOLIO ACHTZEHN GMBH & CO. KG, NÜRNBERG A K T I V A 31.5.2018 EUR 31.5.2017 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN 7.719.781,89 7.883.822,37 I. Sachanlagen 7.719.781,89 7.883.822,37 B. UMLAUFVERMÖGEN 152.248,06 158.901,11 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 108.487,36 111.916,98 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 43.760,70 46.984,13 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 19.839,55 22.544,83
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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SalRen Real Estate GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 192825, ehemals geschäftsansässig: Markgrafendamm 24, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roger Weinhardt, Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.05.2019 um 12:45 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga
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Unsere User kennen sicher das Sprichwort: „Je höher die Rendite, desto höher das Risiko für das eingesetzte Kapital“. Und in diesem Fall werden dem Anleger sogar satte 13% angeboten, und das wird dann noch garantiert! Allerdings stammt dieses Angebot aus Litauen. Angenommen, Sie investieren in dieses Unternehmen, dann wird garantiert irgendwann der Ärger kommen. Dann müssten sie aber in Litauen gegen das Unternehmen vorgehen. Wollen Sie sich diesen Stress antun? So präsentiert sich das Unternehmen auf seiner Webseite: „Das Unternehmen PeerBerry ist der ultimative Marktplatz für alternative Anlagen mit einer Rendite von über 13 % und einfach zu bedienenden, innovativen Anlageinstrumenten.
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Die internationale Vernetzung, der Informationsaustausch, die Verbesserung der Bekämpfungsstrategien sowie Bewusstseinsbildung waren unter anderem Themen im Rahmen einer internationalen Drogenkonferenz vom 21. bis 23. Mai 2019 in Wien. Die 6. Jahreskonferenz der „Working Group on Drugs Online“ der „Pompidou Group“ fand vom 21. bis 23. Mai 2019 im Bundeskriminalamt in Wien statt. An der Veranstaltung nahmen rund 70 internationale Expertinnen und Experten teil: Aus Ägypten, Australien, Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Georgien, Großbritannien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Litauen, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ukraine, der USA, Europol, Interpol, der Europäischen Kommission und dem BMASGK sowie dem
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 16.05.2019 mit Unterstützung der Bundespolizei einen 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Flughafen Frankfurt/Main festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale) vor. Dem Mann wird vorgeworfen, in mindestens neun Fällen mit Kokain in Mengen von jeweils zwei bis vier Kilogramm gehandelt zu haben. Der Festnahme waren umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen, die das BKA seit März 2014 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) in Deutschland, Afrika und Südamerika geführt hatte. Im Mittelpunkt stand eine zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannte Person, die unter den Namen „Ben Werner“ und „Jonathan Langen“ in sozialen Netzwerken Frauen ansprach, um zu
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URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 27. Mai 2019(*) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 6 Abs. 1 – Begriff ‚ausstellende Justizbehörde‘ – Vom Generalstaatsanwalt eines Mitgliedstaats ausgestellter Europäischer Haftbefehl – Status – Gewähr für Unabhängigkeit“ In der Rechtssache C‑509/18 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Supreme Court (Oberster Gerichtshof, Irland) mit Entscheidung vom 31. Juli 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 6. August 2018, in einem Verfahren betreffend die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen PF erlässt DER GERICHTSHOF (Große Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten K. Lenaerts,
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Bei der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist seit Mitte des letzten Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen einen Computerbetrüger im Raum Koblenz anhängig. Nach dem Ergebnis der aufwändigen vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen nutzte der Beschuldigte einen Programmfehler einer US-amerikanischen Handelsplattform für kryptografische Zahlungsmittel aus, der es ihm erlaubte, innerhalb kürzester Zeit von ihm eingesetztes Geld unberechtigt zu vermehren. Nach vorläufigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte von den Betreibern der Plattform unbemerkt einen bestimmten Vorgang mehrere hundert Mal wiederholte und sich auf diese Weise Zugriff auf Krypto-Token im damaligen Wert von etwa 4,5 Millionen Euro erschwindelte. Am Morgen
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Staatsanwaltschaft Hagen 202 Js 129/17 V Die Staatsanwaltschaft Hagen führt unter dem Aktenzeichen – 202 Js 129/17 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Björn Bödecker, geboren am 29.11.1982, der durch Urteil des Amtsgericht Lüdenscheid (72 Ls 35/17) vom 25.01.2018, mit Maßgabe des Urteils des Landgericht Hagen (47 Ns 57/18) vom 06.07.2018 wegen Betruges verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Straftaten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Landgericht Hagen (47
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DFV Deutsche Familienversicherung AG Frankfurt am Main Geschäftsbericht DFV 2018 Vorwort des Vorstandes Die im Jahr 2007 gegründete Deutsche Familienversicherung ist seit dem 04.12.2018 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Es war ein Börsengang in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, das sich so nicht vorhersehen ließ, als Gesellschafter, Aufsichtsrat und Vorstand den Beschluss gefasst hatten, einen IPO (Initial Public Offering) zu wagen. Die Deutsche Familienversicherung hat für die Vorbereitungen nicht einmal ein Jahr gebraucht, ein Jahr, das aufgrund der Absicht, an die Börse zu gehen, mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden war. Die rechtlichen und technischen Vorbereitungen haben die Stäbe der Deutschen Familienversicherung
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Die publity AG ist ein seit 1999 am Markt etablierter Finanzinvestor für Gewerbeimmobilien.publity erwirbt renditestarke Gewerbeobjekte vornehmlich in westdeutschen Ballungszentren und agiert dabei als einer der erfolgreichsten Player mit „manage to core“-Ansatz (Eigendarstellung auf der Internetseite der Gesellschaft). Geleitet von Thomas Olek (Vorsitzender) und Frank Schneider. Gemäß § 211 Abs. 1 Aktiengesetz gilt bei Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden (Gewinnschuldverschreibungen), dass diese dürfen nur auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden.
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ERWE Immobilien AG Frankfurt am Main (vormals: München) Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Bilanz zum 31. Dezember 2018 der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main Aktiva Stand am 31.12.2018 Stand am 31.12.2017 EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 5,00 5,00 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 253,00 469,00 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.279.495,56 0,00 2. Sonstige Ausleihungen 0,00 2,00 9.279.495,56 2,00 9.279.753,56 476,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.175.832,52 0,00 2. Sonstige Vermögensgegenstände 179.573,74 0,00 7.355.406,26 0,00 II. Guthaben bei
Der Beitrag ERWE Immobilien AG – Mehr als 1,8 Millionen Euro Bilanzverlust erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.
BV & P Vermögen AG Kempten (Allgäu) Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Lagebericht Entwicklung der Finanzmärkte Aktuelle Marktdaten per 31.12.2018 DAX 10.559 EUR/USD 1.149 EZB – Leitzins 0,00 % Euro-Stoxx 3.001 EUR/Yen 125,8 Pfandbriefe 5 Jahre 0,34 % Dow Jones 23.327 EUR/CHF 1.125 Pfandbriefe 10 Jahre 0,98 % Nikkei 20.015 EUR/GBP 899 US-Staatsanleihen 10 J. 2,68 % Allgemeines Marktumfeld Die zunehmenden geopolitischen Spannungen sorgen weltweit für konjunkturelle Bremsspuren. Speziell der sich verschärfende Handelskonflikt zwischen den USA und China drückt auf die Stimmung der Unternehmen, was sich auch in schwächeren Prognosen für 2019 zeigt. So hat beispielsweise die
Der Beitrag BV & P Vermögen AG – Es wird nicht besser… erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.