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Exporo-Projekt „Jardin du Soleil“ in Baden-Baden

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Über 1,2 Millionen Euro möchte Exporo für ein Neubau-Projekt in Baden-Baden einsammeln. Der „Sonnengarten“ soll Ende 2020 fertiggestellt sein; das Geld der Anleger soll dann aber erst im Folgejahr zurückgezahlt werden. Auch hier muss man zudem berücksichtigen, dass es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, ohne irgendeine zusätzliche Bürgschaft. Emittent der Vermögensanlage ist die JdS Immobilien GmbH & Co. KG, die bereits mehrfach ihren Namen verändert hat, wie man dem Unternehmensregister entnehmen kann. Und auch die letzte auffindbare Bilanz des Unternehmens sieht nicht gerade vertrauenserweckend aus, da diese einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil im sechsstelligen Bereich ausweist. Hier die

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Dieselfahrverbot für Stuttgart

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg angewiesen, in Stuttgart Dieselfahrverbote für Autos mit der Abgasnorm „EURO 5“ zu erlassen. Sollte dies bis zum 1. Juli 2019 nicht geschehen, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig, teilte das Gericht mit. Es gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Das Verkehrsministerium in Stuttgart kündigte an, gegen den Beschluss vorzugehen. Das Land hält Fahrverbote über die Abgasnorm Euro 4 hinaus für unnötig.

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Widerrufsrecht bei fehlerhaften Darlehensverträgen viel länger

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In der Regel gilt für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen. Ist in diesen Unterlagen aber eine fehlerhafte Angabe zum Effektivzins enthalten, so kann das den Kreditnehmer auch noch nach Jahren zum Widerruf des Darlehensvertrags berechtigen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden hat. Oberlandesgericht Köln, 4 U 102/18 Oberlandesgericht Köln 4. Zivilsenat Urteil Aktenzeichen: 4 U 102/18 Vorinstanz: Landgericht Köln, 15 O 364/17 Tenor: Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.06.2018 – 15 O 364/17 – teilweise abgeändert und unter gleichzeitiger Zurückweisung

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Was hilft gegen Clan-Kriminelle?

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Einer der führenden deutschen Rechtswissenschaftler und ehemaliger höchster Richter in Sachen Strafen in der Bundesrepublik genießt nicht einfach seine Pension, sondern mischt sich immer wieder ein. Prof. Dr. iur. Thomas Fischer provoziert gerne und schreibt „mit der Keule“. Diesmal lesenswert im Spiegel: Was hilft gegen Clan-Kriminelle? In seinem Beitrag nimmt er ein Positionspapier des „Bund deutscher Kriminalbeamter e.V.“ (BDK) total auseinander. Zitat:“ Einrichtung spezialisierter Polizeieinheiten zur Bekämpfung der Zigeunerkriminalität Vernetzung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden, Jobcentern, Stadtverwaltungen, Schulen usw. Zigeunerspezifische Sammlung aller relevanten Daten, insbesondere auch von Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen, Gewerbe-, Führerschein- und Grundbuchregistern Ausweitung der datengestützten Überwachungssysteme Meldepflicht von Schulen auch

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Oberlandesgericht München in Sachen HANNOVER LEASING u.a.

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Beglaubigte Abschrift Oberlandesgericht München Az.: 5 Kap 3/17 In Sachen Dr. Vieregge Malte, Schubertstraße 44, 58840 Plettenberg – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jung & Schleicher, Klingelhöferstr. 4, 10785 Berlin, Gz.: 36015/16 S / 354679.1/AB gegen 1) HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Straße49, 82049 Pullach – Musterbeklagte – 2) HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Managementgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach – Musterbeklagte – 3) HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach – Musterbeklagte – 4) Commerzbank AG, vertreten durch d. Vorstand, Kaiserplatz 1, 60311 Frankfurt –

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Marco Schwarz von der Lindenthal Capital Ltd. – Wo steckt er?

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Nicht nur wir sind auf der Suche nach Marco Schwarz von der Lindenthal Capital Ltd., der angeblich seinen Wohnsitz in Rumänien haben soll, sondern auch einige deutsche Staatsanwaltschaften. Diese würden Herrn Schwarz gern persönlich kennenlernen, denn hunderte von mutmaßlichen Betrugsfällen sollen in seiner Verantwortung stehen. Genau durch solch einen mutmaßlichen Betrugsfall sind auch wir auf Herrn Schwarz gestoßen. Seien Sie bitte vorsichtig bei der Lindenthal Capital Ltd. mit angeblichem Sitz in Zürich und bei allem, was mit Marco Schwarz zu tun hat. User haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Schwarz wohl noch eine Firma mit dem Namen GloSa UG

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Neues zur P&R-Insolvenz

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Die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Gesellschaften kommen weiter gut voran. Nachdem es den Insolvenzverwaltern gelungen war, trotz der schwierigen Ausgangslage direkten Zugriff auf die Gesellschaftsanteile an der Schweizer P&R-Gesellschaft zu erhalten, die als wichtige Zahlstelle für die deutschen Gesellschaften das vorhandene Containergeschäft fortführt, konnten Erlöse in erheblichem Umfang für die rund 54.000 Gläubiger gesichert werden. Bislang sind bereits rund 110 Mio. Euro aus der Fortführung des vorhandenen Containergeschäfts auf die Treuhandkonten der Insolvenzverwalter der deutschen P&R Gesellschaften weitergeleitet worden. Im laufenden Jahr werden aus der regulären Vermietung/Verwertung der Containerflotte Erlöse in Höhe von weiteren rund 150 Mio. Euro erwartet.

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Interview zum Fall P&R mit Rechtsanwalt Ellerbrock

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Diebewertung: Sehr geehrter Herr Ellerbrock, Ihre Kanzlei vertritt die meisten P&R-Vermittler. Wie laufen die Haftungsprozesse? Ellerbrock: Insgesamt noch entspannt. Zwar verzeichnen wir eine Steigerung der Inanspruchnahmen, alles in allem ist das aber noch im erträglichen Rahmen für unsere Mandanten. Der Schlüssel ist nach wie vor das gute Verhältnis mit den P&R-Anlegern neben der abwartenden Haltung gegenüber den Neuigkeiten aus den Insolvenzverfahren. Diebewertung: Und wie läuft es vor Gericht? Ellerbrock: Bei uns gut. Es geisterte zwar vor einiger Zeit eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt (Februar 2019) durch die Medien, in welcher ein P&R-Vermittler wurde zur Leistung von Schadenersatz in Höhe von

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Wie lange dauert es wo bis zum nächsten Krankenhaus?

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Knapp 90 % der in städtischen Regionen lebenden Bevölkerung in Deutschland erreichen innerhalb von 15 Minuten das nächste Krankenhaus mit einer Basisversorgung. In ländlichen Regionen schaffen dies nur gut 64 % der Bevölkerung. Diese Erreichbarkeiten ergeben sich aus dem neuen Krankenhaus-Atlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Angebot zeigt Krankenhauserreichbarkeit von jedem Standort in Deutschland Das interaktive Kartenangebot zeigt erstmals die Erreichbarkeit von allen möglichen Standorten in Deutschland zum nächsten Krankenhaus. Die Nutzerinnen und Nutzer können dabei nicht nur nach Krankenhäusern mit Basisversorgung und allgemeinen Fachabteilungen suchen, sondern auch nach speziellen medizinischen Leistungen filtern. Wo liegt beispielsweise das

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Weiter Anstieg der Erwerbstätigen-Zahlen

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Im März 2019 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 44,9 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber März 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 1,1 % zu (+495 000 Personen). Das entspricht der Vorjahresveränderungsrate der letzten beiden Monate Januar und Februar 2019. Somit hielt der Anstieg der Erwerbstätigkeit im Laufe des 1. Quartals 2019 an. Die Entwicklung der Erwerbslosigkeit war – im Vergleich mit dem Vorjahresmonat – weiterhin leicht rückläufig. Im März 2019 waren 1,50 Millionen Personen erwerbslos, 13 000 weniger als ein Jahr zuvor. Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung stieg die Zahl der Erwerbstätigen im März 2019 im Vormonatsvergleich nach vorläufigen

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Staatsanwaltschaft Aurich: Einziehungsanordnung wegen Betruges

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Staatsanwaltschaft Aurich Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 520 Js 6604/18 – 24.04.2019 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Emden wegen Betruges (Az. 6 Ds 520 Js 6604/18 (125/18)) gegen Manuel Schlüter. Diese ist rechtskräftig seit dem 22.02.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Tatverletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 5.342,45 € entstanden, den sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die

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Bergfürst-Projekt in Hamburg –Übliche trügerische Sicherheit

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Gerade bietet die Bergfürst AG auf ihrer Crowdinvesting-Plattform die Finanzierung dreier Mehrfamilienhäuser in Hamburg an. Aber auch hier ist die Sicherheit wieder trügerisch, da diese eine nachrangige Grundschuld nach der Sparkasse Südholstein beinhaltet. Und dass die „geschäftsführenden Gesellschafter sowie zwei weitere mittelbare bzw. unmittelbare Kommanditisten geben Höchstbetragsbürgschaften von insgesamt EUR 1.200.000 zur Sicherung der Darlehensforderung“ abgeben, ist zwar schön, hilft aber nichts, solange man nichts Genaues über die finanzielle Situation der Beteiligten kennt. Anbieter der Vermögensanlage ist die Projektentwicklungsgesellschaft Frahmredder 62a mbH & Co. KG: Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRA 123818 Bekannt gemacht am: 05.12.2018 08:17 Uhr In () gesetzte Angaben der

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CETA ist EU-Recht-konform

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Das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute veröffentlichten Gutachten. Belgien hatte den EU-Gerichtshof um Klärung ersucht, insbesondere zu dem in dem Abkommen enthaltenen Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS). Das Abkommen sieht die Errichtung eines Gerichts und einer Rechtsbehelfsinstanz sowie auf längere Sicht eines multilateralen Investitionsgerichtshofs vor. Es ist geplant, ein Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) zu schaffen.

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Musterverfahrensantrag: Conti 170. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Lapislazuli“

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Musterverfahrensantrag Kategorie: Angaben in: Prospekten nach dem Wertpapierprospektgesetz und Informationsblättern nach dem Wertpapierhandelsgesetz Eingang bei Gericht: 08.02.2019 Aktenzeichen: 319 O 25/19 Firma: Conti 170. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Lapislazuli“ (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen) Feststellungsziele / Lebenssachverhalte: Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird auf Antrag der Klägerseite folgender Musterverfahrensantrag öffentlich bekannt gemacht: Beklagte: 1) Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Zeppenfeld, Martinistraße 61, 28195 Bremen 2) Conti Reederei Management GmbH & Co. Konzeptions KG, vertreten durch die Gesellschafterin Conti Reederei Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef

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Musterklage gegen HANNOVER-LEASING u.a.

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Oberlandesgericht München Az.: 23 Kap 2/17 In Sachen Kröger Wolfgang, Rilkestraße 51, 40668 Meerbusch – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, Gz.: 30/18 gegen 1) HANNOVER-LEASING Treuhand – Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bienert, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach – Musterbeklagte – 2) ORION Verwaltungsgellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG, vertreten durch die Kimon Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bienert, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach – Musterbeklagte – 3) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, vertreten durch die Hannover Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Markus Menne, Wolfsratshauser

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Kapitalswiss / Orion Consulting Ltd. ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie Orion Consulting Ltd., St. Vincent und Grenandinen, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.kapitalswiss.com Forex und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) an und behauptet wahrheitswidrig, lizensiert und reguliert zu sein.

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Warnhinweis vor Swiss Banking Control

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Die Schweizerische FINMA hat die Swiss Banking Control auf ihre Warnliste gesetzt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Schützenstrasse 38 O in 9100 Herisau (Internet: www.swiss-banking-control.com). Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig,

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SOLIT Management GmbH – Bilanziell überschuldet

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Ganz optimistisch geht die Unternehmensführung davon aus, dass die Fortführung des Geschäftes gewährleistet ist. Geht man jedoch nach den Zahlen, liegt aus unserer Sicht hier eindeutig eine bilanzielle Überschuldung vor. Laut der im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz weist das Unternehmen einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von über 830.000 Euro aus; ein Betrag, der innerhalb eines Jahres nahezu auf das Doppelte des Vorjahres angewachsen ist. GoldSilberShop.de GmbH Wiesbaden Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR 31.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 758.208,97 634.777,57 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 731.898,44 627.409,57 II. Sachanlagen 26.260,53 7.318,00 III. Finanzanlagen 50,00 50,00 B. Umlaufvermögen 4.617.340,62

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SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG – 273 Kommanditisten kündigten bereits

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Es ist zu vermuten, dass weitere Kommanditisten aus dieser Kapitalanlage herausgehen wollen, wenn sie diese Bilanz aus dem Jahre 2017 sehen: SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Lagebericht über das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 der SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG I. Grundlagen des Unternehmens Die SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG (im Folgenden „SOLIT 2“) ist eine Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG, welche von der SOLIT Kapital GmbH, Borsigstr. 18, 65205 Wiesbaden bis zum

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