Wer eine Preiserhöhung von seinem Energieanbieter bekommt, sollte auch als Kunde außerhalb der Grundversorgung – als Sonderkunde – nachvollziehen können, welche Preisbestandteile sich im Vergleich zu vorher verändert haben. Der Energieanbieter voxenergie stellte in Preiserhöhungsschreiben, die sich an Kunden mit Sonderverträgen richteten, die einzelnen Kostenfaktoren vor und nach der Erhöhung nicht gegenüber. Für Kunden in der Grundversorgung ist diese detaillierte Aufschlüsselung verpflichtend. Die Marktwächter Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben das Unternehmen bereits abgemahnt, nun ziehen sie vor Gericht. Der Vertrag mit der voxenergie GmbH über Gaslieferung für einen privaten Haushalt lief noch keinen Monat, da bekamen die Kunden schon
Der Beitrag Voxenergie – Kostenfaktoren müssen bei Erhöhung aufgeschlüsselt werden erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.