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Amtsgericht München: Einziehungsanordnung nach Diebstahl

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 244 VRs 138021/17 – VMA Unter dem AZ: 244 VRs 138021/17 – VMA wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 10.09.2018 gegen den Einziehungsbetroffenen Ibishi, Jemail die Einziehung von Wertersatz i.H.v. 7.848,00 € rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Einziehungsbetroffene entwendete zwischen dem 14.09.2016 und dem 21.09.2016 Bargeld i.H.v 2.430,00 € sowie 600 € zwischen dem 14.09.2016 und dem 03.12.2016 aus dem TELEKOM Shop in der Augustenstr., München.

Der Beitrag Amtsgericht München: Einziehungsanordnung nach Diebstahl erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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