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Ming Le Sports AG: Geldbußen in Höhe von 136.000 €

Die BaFin hat am 26. März 2019 Geldbußen in Höhe von 136.000 Euro gegen die Ming Le Sports AG festgesetzt. Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 37v Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung (a.F.) zugrunde. Die Ming Le Sports AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG a.F. genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht. Des Weiteren lag der Sanktion ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 WpHG a.F. zugrunde. Die Ming

Der Beitrag Ming Le Sports AG: Geldbußen in Höhe von 136.000 € erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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