LG Freiburg Urteil vom 20.3.2019, 2/19 7 Ns 92 Js 16087/17 Reichsbürger: Herstellung eines „Reichspersonenausweises Deutsches Reich“ sowie eines „Reisepasses Deutsches Reich“ als Urkundenfälschung Leitsätze 1. Die Herstellung eines „Reichspersonenausweises Deutsches Reich“ sowie eines „Reisepasses Deutsches Reich“ erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung, sofern – wie vorliegend gegeben – bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund der Anschein eines gültigen behördlichen Dokuments erweckt wird. 2. Der Beststeller solcher Dokumente macht sich im Hinblick auf die Antragstellung und Überlassung der für die Herstellung erforderlichen Daten sowie eines Passbildes in der Regel nicht lediglich wegen Beihilfe, sondern wegen mittäterschaftlicher
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