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Staatsanwaltschaft Köln: Einziehung in Höhe von 18.070,71 € wegen Betrugsvorwurf

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Staatsanwaltschaft Köln 941 Js 5/14 V – 05.04.2019 Strafvollstreckungssache gegen Daniel Bick Tatvorwurf: Betrug u. a Belehrung der Geschädigten gem. § 459i StPO Mit Urteil vom 07.08.2018 hat das Amtsgericht in Brühl – (54 Ls 1/17) – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 18.070,71 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es konnten keine Vermögenswerte gesichert werden, jedoch ist nicht auszuschließen, dass künftig Beträge gezahlt oder beigetrieben werden. Die Staatsanwaltschaft hat über die Verteilung des Verwertungserlöses des sichergestellten Vermögens zu befinden. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis: Der Verletzte kann

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