Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 832 Js 27186/18 Mit Entscheidung des Amtsgericht Nürnberg vom 30.01.2019, Az.: 50 Cs 832 Js 27186/18 wurde eine Verurteilung zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig ausgesprochen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 15.07.2018 wurden am Lorenzer Platz in Nürnberg Passanten angesprochen und wahrheitswidrig Spenden für die Deutsch-Rumänische Vereinigung zugunsten Behinderter gesammelt. Zu diesem Zweck wurde den Passanten eine mit einer Spendenliste und dem Spendenaufruf bespannte Schreibkladde gezeigt. Entgegen dieses Spendenaufrufs waren die Spenden jedoch nicht für diese Vereinigung bestimmt, sondern wurden ohne
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