POLIS Immobilien AGPOLIS Immobilien AG Berlin Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG Uns wurde mitgeteilt, dass ― der Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG gemäß § 20 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der POLIS Immobilien AG gehört; ― der Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG gemäß § 20 Abs. 4 AktG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte) an der POLIS Immobilien AG gehört; ― der Mann Beteiligungsverwaltung GmbH, Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Mann Immobilien-Verwaltung AG und Johannes Mann mittelbar aufgrund von Zurechnung nach § 20 Abs. 1 Satz 2
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