Staatsanwaltschaft Bremen Az.: 120 Js 35294/17 Die Staatsanwaltschaft Bremen führt ein selbstständiges Einziehungsverfahren gegen den unbekannten Täter alias Mirco Malchin durch. Grundlage ist der Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 19.10.2018, rechtskräftig seit dem 06.02.2019, Az: 74 Ds 120 Js 35294/17, wegen Geldwäsche. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das durch die Straftat/en zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 335,56 EUR angeordnet. Da
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