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Staatsanwaltschaft Coburg teilt mit:

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Staatsanwaltschaft Coburg Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO) 121 Js 2103/15 In einem bei der Staatsanwaltschaft Coburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen Hermann Heinz Götz, geb. am 03.02.1955 wegen Untreue wurde die Einziehung eines Geldbetrages angeordnet. Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird. Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige

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