Im schon gefühlt ewig laufenden Vorgang BWF Stiftung hatten beide verantwortliche Rechtsanwaltskanzleien wohl einige hundert Verfahren beim Landgericht Köln gegen einen ehemaligen Berliner Rechtsanwalt eingereicht, waren dort aber gescheitert. Daraufhin gingen sie zum zuständigen Oberlandesgericht und legten Beschwerde ein. Aber auch dort erzielten sie keinen Erfolg in den rund 400 Verfahren. Wer aber denkt, dass es damit jetzt gut sei, irrt sich: Wiederum wendete man sich an die nächsthöhere Instanz und reichte Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Sie können sich fast schon denken, wie es ausging? Richtig, auch diese Beschwerde hatte nun offensichtlich keinen Erfolg. Hier haben Anleger somit schlechtem Geld einfach
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