Die BaFin hat den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Änderung der § 17 und § 18 Absatz 2 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt. Aufgrund einer Anpassung des Kreditwesengesetzes (KWG) durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) wurden die in § 17 und § 18 Absatz 2 InstitutsVergV enthaltenen Definitionen in das KWG übertragen. Dies macht eine Aufhebung der Paragraphen in der InstitutsVergV sowie weitere redaktionelle Folgeänderungen erforderlich. Die Änderung des KWG durch das Brexit-StBG sieht vor, dass Risikoträgerinnen und Risikoträger in bedeutenden Instituten, deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Sinne des § 159 Sozialgesetzbuch (SGB VI) übersteigt,
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