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Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem „Diesel-Skandal“

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Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Teilurteil vom 21. März 2019 die Klage eines Journalisten auf Zugang zu Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Zusammenhang mit der Überprüfung und Freigabe der „Software-Updates“ für die 2,0-Liter-Dieselmotoren der Modelle VW-Amarok, Audi A4, A5, Q5 und Seat Exeo im Jahr 2016 als teilweise unzulässig abgewiesen. Das Bundesministerium hatte auf den Antrag zunächst angegeben, über keine derartigen Informationen zu verfügen. Im erstinstanzlichen Klageverfahren gab das Verwaltungsgericht dem beklagten Ministerium auf, seine Akten nach bestimmten Schlüsselwörtern wie „Abschalteinrichtung“ oder „Software-Update“ zu durchsuchen. Das führte zum Auffinden einer großen Anzahl

Der Beitrag Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem „Diesel-Skandal“ erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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