Damit macht es sich der Vorstand natürlich einfach: Er schlägt, laut Bilanz, „der Aktionärsversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.“ Jetzt sollte er aber alles daran setzen, dass dieser Satz im nächsten Geschäftsjahr nicht erneut in die Bilanz des Unternehmens aufgenommen werden muss. K-Bonds AG Frankfurt am Main Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zur Offenlegung zum 31. Dezember 2017 K-Bonds AG, Frankfurt am Main AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 700,00 1.749,00 II. Sachanlagen 18.031,00 63,00 III. Finanzanlagen 83.598,55 102.329,65 95.070,09 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,00 243.666,67 II. Forderungen und
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