Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung und die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen(§ 459j StPO) 238 Js 115766/17 Unter dem AZ: 238 Js 115766/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 14.09.2018 die Einziehungsbetroffene DICK, Angelina Maria zur Einziehung von gestohlenen Gegenständen rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Ansprüche bestehen. Der Einziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstähle im Zeitraum 27.06.16-19.07.17 Wenn Sie den Gegenstand zurück haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist
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