Staatsanwaltschaft Halle Nebenstelle Naumburg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung Strafvollstreckungssache gegen Ernst Paul Preller 610 Js 209591/16 VRs Mit Urteil vom 08.03.2018 hat das Amtsgericht in Naumburg (Saale) – 10 Ls 610 Js 209591/16 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.263,38 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 10.263,38 € entstanden, den diese nun in der jeweiligen Höhe
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