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GPay Ltd. (XTraderFx): BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

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Datum: 08.03.2019 Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2019 gegenüber der GPay Ltd, Slough, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen ruft deutsche Kunden unter deutscher und britischer Telefonnummer an und bietet ihnen auf der von ihm betriebenen Handelsplattform XTraderFx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Kryptowährungen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Aktien an. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis

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