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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen KREMLIN AG

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Datum: 07.03.2019 Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Dezember 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die KREMLIN AG hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Gesellschaft hat am 24. Dezember 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Der Beitrag Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen KREMLIN AG erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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